Ab den 31. Dezember 2015 muss jeder Oberhausener Grundstückseigentümer seine Entwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen lassen und einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen des städtischen Umweltamtes vorlegen – so will es das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 12.12.2011 die „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfungssatzung) gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW“ beschlossen. Als Anlage dazu gilt ein Straßenverzeichnis mit dem von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Fristen zeitlich gestaffelt von 2015 bis zum Ende des Jahres 2023 auszudehnen. Die gesetzliche Regelung ist derzeit Gegenstand von öffentlichen Diskussionen. Grund dafür sind die mit der Dichheitsprüfung verbundenen Kosten; insbesondere Kosten, die im Falle notwendiger Sanierungsarbeiten entstehen. Über die weitere Entwicklung werden wir fortlaufend informieren.

Im Oberhausener Stadtgebiet sind rund 38.000 Hausanschlüsse an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen
Auf Dichtheit sind alle Leitungen zu prüfen, die Schmutzwasser und/oder Mischwasser führen und im Erdreich oder an anderen schwer zugänglichen Stellen verlegt sind. Ziel ist, undichte Abwasserleitungen aufzuspüren, von denen Gefahren für die Umwelt ausgehen. Denn durch Brüche und Risse können Schadstoffe austreten und den Boden oder das Grundwasser belasten. Zusätzlich soll verhindert werden, dass über die Entwässerungsanlage Grundwasser in das Kanalnetz gelangt.
Die Dichtheitsprüfung bringt der Umwelt Vorteile. Sie lohnt sich aber auch für den privaten Grundstückseigentümer. Schließlich kann er den Zustand seiner Entwässerungsanlagen nach der Prüfung deutlich besser einschätzen. Und sollten Schäden entdeckt werden, können sie schnell behoben werden – noch bevor es zu schwerwiegenden Auswirkungen wie Absackungen oder Bodeneinspülungen kommt, die unter Umständen zu Bauschäden führen können.
Die WBO steht Ihnen bei der Dichtheitsprüfung in jeder Hinsicht zur Seite! Als Unternehmen mit sachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir entsprechend dem Rund-Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen von März 2009 für diese Prüfung zugelassen. Im Rahmen der Dichtheitsprüfung übernehmen wir für Sie:
Deckt die Prüfung versteckte Schäden auf, kümmern wir uns auf Wunsch auch gerne um die Sanierung. Ihr Vorteil: Durch unsere moderne Technik können wir dabei vielfach sanieren, ohne große Baugruben ausheben zu müssen. Durch geschickte Überplanung von Anlagen lassen sich bauliche Eingriffe oft minimieren.

Vorsicht: Die Dichtheitsprüfung wird auch von Unternehmen angeboten, die wenig seriös sind. Gehen Sie also nicht auf Haustürgeschäfte ein und denken Sie daran: Bei uns kaufen Sie die Katze nicht im Sack. Sie erhalten von uns im Rahmen des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO eine kostenlose unverbindliche Beratung bei Ihnen vor Ort nach Absprache.
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Dichtheitsprüfung:
Jürgen Langenbusch
0208 85784799
E-Mail
Zur Dichtheitsprüfung haben wir für Sie eine Broschüre erstellt, die alle wichtigen Punkte zusammenfasst. Die PDF-Datei können Sie hier ausdrucken oder auf Ihren Rechner laden
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