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Wer baut, muss sich um vieles kümmern. Da bleibt schnell einmal etwas auf der Strecke oder es entstehen Fehler, über die man sich später immer wieder ärgert. Damit Ihre Grundstücksentwässerung von Beginn an so ist, wie sie sein sollte, unterstützen wir bei der Planung und übernehmen die technische Prüfung im Rahmen der Baugenehmigung.
Eine nicht sachgerecht angelegte Grundstücksentwässerung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch viel Geld kosten. Nutzen Sie unsere umfassende Kompetenz in der Grundstücksentwässerung und lassen Sie sich bei der Planung und beim Bau Ihrer Entwässerungsanlage ganz einfach von der WBO beraten.
Für die Genehmigung Ihrer Entwässerungsanlage reichen Sie ein Baugesuch bei der Stadt Oberhausen oder einen Entwässerungsantrag bei der WBO ein. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist die WBO für die Prüfung Ihrer Entwässerungsanlage zuständig. Durch unsere Prüfung haben Sie die Gewähr, dass die Entwässerungsleitungen ordnungsgemäß geplant sind. Damit haben Sie die Grundlage – bei Einhaltung der Planung – eine funktionsfähige Entwässerungsanlage bauen zu können.
Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz verlangt, dass die Dichtheit neu erstellter privater Grundleitungen nachgewiesen wird. Wir empfehlen Ihnen, als Bauherren, diese Leistung der Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 durchführen zu lassen. Hiermit haben Sie Gewähr, dass Ihre Entwässerungsanlage den Anforderungen des § 61a entspricht. Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Planung und Beratung:
Hilmar Rimbach
0208 8578336
E-Mail
Eine wichtige Anlage zum Baugesuch: das Antragsformular für Ihr Entwässerungsgesuch können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Die Baugenehmigung oder Kanalanschlussgenehmigung erteilt die Stadt Oberhausen