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    WBO WIRTSCHAFTSBETRIEBE OBERHAUSEN

    Annahmestellen der WBO

    Ab dem 1. Juli 2025 ausschließlich Kartenzahlung am Wertstoffhof

    • Der Wertstoffhof an der Buschhausener Straße 142 wird ab dem 1. Juli 2025 ausschließlich Kartenzahlung akzeptieren. Bargeldzahlungen sind dann nicht mehr möglich.

       


    • Orte für alle (Ab)Fälle

      Der WBO-Wertstoffhof und die Annahmestelle Gabelstraße / Zum Ravenhorst  sind Ihre Optionen, um unterschiedliche Abfälle zu entsorgen. Das Angebot der am Wertstoffhof angenommenen Gegenstände, umfasst alles, was Sie loswerden möchten – von der altmodischen Kommode über nicht mehr gebrauchte Farben und Lacke bis hin zum ausrangierten Kühlschrank. An der Gabelstraße / Zum Ravenhorst werden Sie Ihren Sperrmüll, Bauschutt und Grünschnitt los. 

      Was Sie genau bei den einzelnen Annahmestellen beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite weiter unten.

      Für den Fall einer kostenpflichtigen Entsorgung finden Sie hier die Preisliste: Preisliste

      Auf dem Wertstoffhof kann ausschließlich mit Karte gezahlt werden. Hier finden Sie die entsprechende Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung Kartenzahlung

    HINWEIS GRÜNSCHNITT:

    • Als Grünschnitt gelten: lose, kompostierbare Abfälle z. B. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Zweige und Äste bis 15 cm Ø, Wildkraut, Rasenschnitt, Blumen und Laub.
    • Grasnarben mit Erde sowie große Wurzeln werden nicht als Grünschnitt angenommen. In diesem Fall muss der Kontakt mit privaten Entsorgern aufgenommen werden.

    WERTSTOFFHOF

    • Öffnungszeiten

      montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
      samstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

      WICHTIG: Für alle Anlieferungen gilt, dass der Hof bis zur Schließzeit wieder verlassen worden sein muss.

      Bezahlung:
      Auf dem Wertstoffhof kann ausschließlich per EC-Karte bezahlt werden. Bargeldzahlungen sind nicht mehr möglich.

    • Adresse:

      Buschhausener Straße 142

      Abfallarten, die angenommen werden:

      Es werden alle Abfallarten angenommen.

      Informationen:

      • Es ist ausschließlich Kartenzahlung möglich.
      • Die Hauptstoßzeiten von 9 bis 11 Uhr sollten vermieden werden.
      • Es dürfen NUR Bürgerinnen und Bürger aus Oberhausen die oben genannten Abfälle abgeben.
      • Sonderregelung für private Oberhausener Entrümpelungsunternehmen:
        • E-Schrott: Melden Sie sich bei der Hotline der Stadt (825-6000). Sie erhalten anschließend von der WBO einen entsprechenden Termin.
        • Sperrmüll:

          Die betreffenden Unternehmen können mit einer entsprechenden Genehmigung der Stadt Oberhausen (über den Fachbereich Umwelt und Ressourcenschutz zu erhalten) Mo – Fr in der Zeit von 06:00 – 11:00 und 15:00 – 19:00 Uhr das Sperrgut bei Remondis in Oberhausen abgeben.

           

    Annahmestelle Gabelstraße

    • Öffnungszeiten

      montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
      samstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

      WICHTIG: Für alle Anlieferungen gilt, dass der Hof bis zur Schließzeit wieder verlassen worden sein muss.

      Anfahrt / Standort Gabelstraße Luftbild (Bitte klicken Sie hier oder auf das untere Bild)

    • Adresse:

      Gabelstraße / Zum Ravenhorst

      Abfallarten, die angenommen werden:

      Sperrmüll, Bauschutt, Grünschnitt, Papier, Altkleider, Metallschrott, Glas

      Andere Abfallarten werden NICHT angenommen!

      Hier erhalten Sie eine Information, was Sperrmüll und was Bauschutt ist:
      Sperrmüll

      Bauschutt

      Informationen:

      • Es dürfen NUR Bürgerinnen und Bürger aus Oberhausen die oben genannten Abfälle abgeben

    • Hinweise zur Abfallentsorgung

      Bitte beachten Sie, dass wir aus sicherheitstechnischen Gründen keine explosiven und radioaktiven Stoffe oder Munition etc. annehmen können. Bitte rufen Sie bei Unsicherheit vorab bei der Abfallberatung der Stadt (Tel.: 0208 825-3585) an. Dort erhalten Sie kompetente Beratung.


    • Hinweis zur Aktenvernichtung

      Grundlage für die Vernichtung von Akten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die DIN-Norm zur Datenträgervernichtung DIN 66399:2012. Für die Vernichtung ist die Schutzklasse 2 und die Sicherheitsstufe 3 vorgesehen.

      Gemäß DIN 66399:2012 ist die Schutzklasse 2 wie folgt definiert: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten, wie zum Beispiel bei Finanzbuchhaltungsunterlagen oder Betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

      Gemäß DIN 66399:2012 gilt die Sicherheitsstufe 3: Für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten wie zum Beispiel Angebote und Bestellungen mit Adressdaten von Personen.

      Alle weiteren Informationen zur datenschutzgerechten Aktenvernichtung auf dem Wertstoffhof finden Sie unter folgendem Link: Datenschutzgerechten Aktenvernichtung


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