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    WBO WIRTSCHAFTSBETRIEBE OBERHAUSEN

    Teil 1 - 5 Tipps der WBO - Sperrmüll

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Sie möchten wissen, was zum Sperrmüll gehört? Dann finden Sie hier die entsprechenden Antworten.

    Zum Sperrmüll gehören u. a.:

    • Schränke, Küchenmöbel (bei Selbstanlieferung bitte auseinandernehmen)
    • Regalbretter, Einlegeböden
    • Sofas, Sessel, Stühle
    • Innenrollos
    • Haushaltsgegenstände aus Metall (z.B. Kinderwagen)
    • Matratzen, Lattenroste
    • Teppiche, Fußbodenbeläge (PVC; Textil; Klicklaminat nur gebündelt)
    • Sperrige Kinderspielzeuge und Sportgeräte (Tretroller, Dreiräder, Surfbretter etc.)

    NICHT zum Sperrmüll gehören u. a.:

    • Abfälle in Säcken, Kartons oder Kisten
    • Abfälle aus Geschäften und Gewerbebetrieben
    • Abfälle aus Umbau-, Bau- und Renovierungsmaßnahmen wie z. B. abgelöste Tapeten, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Waschbecken und Toilettenschüsseln.
    • Bau- und Außenhölzer (imprägnierte oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Zäune, Fenster, Türen, Gartenmöbel oder Gartenspielgeräte)
    • Decken- und Wandverkleidungen, Fußleisten
    • Autoteile und Altreifen
    • Schadstoffe und gefährliche Abfälle (Lacke und Farben, Chemikalien, Batterien)
    • Glasscheiben, Spiegel

    Jetzt einfach Termin zur Abholung buchen: sperrmuell.wbo-online.de

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