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WBO WIRTSCHAFTSBETRIEBE OBERHAUSEN

Teil 1 - 5 Tipps der WBO - Sperrmüll

Was gehört zum Sperrmüll?

Sie möchten wissen, was zum Sperrmüll gehört? Dann finden Sie hier die entsprechenden Antworten.

Zum Sperrmüll gehören u. a.:

  • Schränke, Küchenmöbel (bei Selbstanlieferung bitte auseinandernehmen)
  • Regalbretter, Einlegeböden
  • Sofas, Sessel, Stühle
  • Innenrollos
  • Haushaltsgegenstände aus Metall (z.B. Kinderwagen)
  • Matratzen, Lattenroste
  • Teppiche, Fußbodenbeläge (PVC; Textil; Klicklaminat nur gebündelt)
  • Sperrige Kinderspielzeuge und Sportgeräte (Tretroller, Dreiräder, Surfbretter etc.)

NICHT zum Sperrmüll gehören u. a.:

  • Abfälle in Säcken, Kartons oder Kisten
  • Abfälle aus Geschäften und Gewerbebetrieben
  • Abfälle aus Umbau-, Bau- und Renovierungsmaßnahmen wie z. B. abgelöste Tapeten, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Waschbecken und Toilettenschüsseln.
  • Bau- und Außenhölzer (imprägnierte oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Zäune, Fenster, Türen, Gartenmöbel oder Gartenspielgeräte)
  • Decken- und Wandverkleidungen, Fußleisten
  • Autoteile und Altreifen
  • Schadstoffe und gefährliche Abfälle (Lacke und Farben, Chemikalien, Batterien)
  • Glasscheiben, Spiegel
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