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WBO WIRTSCHAFTSBETRIEBE OBERHAUSEN

Häufig gestellte Fragen zur Arbeit der WBO

  • Die WBO kümmert sich in Oberhausen um die Abfuhr der Hausmüll-, Papier- und Biotonnen sowie  der gelben Säcken und gelben Tonnen. Auch holt sie Sperrmüll nach Anmeldung ab. Zur WBO gehört außerdem ein Schadstoffmobil. Auch der Wertstoffhof, Buschhausener Str. 142, gehört zu den Wirtschaftsbetrieben. Dort werden übrigens auch Schadstoffe angenommen. Auch für die zusätzliche Entsorgung von kleinen und größeren Mengen verschiedenster Abfallarten, steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oberhausen der Wertstoffhof der WBO zur Verfügung. 

    Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Sie im Folgenenden:

    Sie haben etwas Bestimmtes zu entsorgen und wissen nicht wohin?
    Auf der Internetseite der Stadt finden Sie das Abfall ABC.
    Dort sind alle Stoffe aufgelistet. Zum Abfall ABC

Fragen zu Abfallgefäßen (Mülltonnen)

Wo beantrage ich ein Abfallgefäß?
Anträge können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie von Hausverwalterinnen und -verwalter direkt hier herunterladen oder im Onlineformular der Stadt Oberhausen ausfüllen und verschicken.

Kontakt: 0208 825-3585, abfallberatung@oberhausen.de

In welchen Größen werden die Abfallgefäße angeboten?
Die Abfallgefäße stehen Ihnen in folgenden Größen zur Verfügung

  • Restmülltonne: 40 Liter (mit Einsatz), 80, 120, 240, 770 sowie 1.100 Liter
  • Gelbe Tonne: 240 Liter
  • Papiertonne: 120 und 240 Liter
  • Biotonne: 80, 120 und 240 Liter

Wie viel Abfallvolumen pro Person wird bei der Bemessung zugrunde gelegt?
Pro Person und Woche wird von 30 Litern Abfallvolumen ausgegangen. Auf Antrag ist eine Reduzierung möglich. Sprechen Sie hierzu bitte die Abfallberatung der Stadt Oberhausen an.

Kontakt: 0208 825-3585, abfallberatung@oberhausen.de

Wer hilft, wenn mein Abfallgefäß beschädigt ist oder gestohlen wurde?
Bei beschädigten oder gestohlenen Abfallgefäßen hilft Ihnen die WBO weiter. Sie kümmert sich um den Tausch und die Lieferung eines neuen Gefäßes.

Kontakt: 0208 8578-555, info@wbo.oberhausen.de

Fragen zu Haushaltsabfällen

Wohin mit zusätzlichen Haushaltsabfällen?
Kleinteile, etwa Tapetenreste oder Geschirr wie auch zusätzliche Haushaltsabfälle können in die gebührenpflichtigen, amtlichen Säcke für Haushaltsabfälle gefüllt werden. Die zusätzlichen Säcke werden am regulären Abfuhrtag abgeholt. Außerdem können Sie u.a. auch Restmüll gegen Gebühr auf dem WBO Wertstoffhof entsorgen. Sie haben weitere Fragen zur Abholung zusätzlicher Hausabfälle? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt: 0208 8578-555, kontakt@wbo.oberhausen.de

Wo sind zusätzliche Säcke für Haushaltsabfälle erhältlich?
Sie erhalten die Säcke zum Preis von 3 Euro an zahlreichen Standorten im gesamten Stadtgebiet:

  • Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72 (an der Information)
  • Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183 (in der Bezirksverwaltungsstelle, Zimmer 10)
  • Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstr. 66 (an der Information)
  • Bürgerzentrum Alte Heid, Alte Heid 13
  • Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 144
  • Tabak- und Schreibwaren Frintrop, Schmachtendorfer Str. 150
  • Lotto-Annahmestelle Faber, Holtener Marktplatz 2
  • Edeka, Mellinghofer Str. 61
  • Kaufpark, Buschhausener Str. 190-196

Für die Entsorgung der Säcke stellen Sie diese bitte am regulären Abholtag Ihres Müllgefäßes neben das Abfallgefäß.

Wie ist die Abfuhr von Haushaltsabfällen an Feiertagen geregelt?
Einsicht auf die aktuellen Verschiebungen und Ausnahmen erhalten Sie im Abfallkalender und über die WBO App. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu diesem Thema an die Abfallberatung der Stadt Oberhausen unter 0208 825-3585

Fragen zu gelben Säcken und gelben Tonnen

Woher bekomme ich gelbe Säcke?
Gelbe Säcke erhalten Sie an folgenden Standorten (jeweils eine Rolle pro Haushalt):

  • Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72 (an der Information)
  • Rathaus Osterfeld, Bottroper Str. 183 (in der Bezirksverwaltungsstelle, Zimmer 10)
  • Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstr. 66 (an der Information)
  • Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 144
  • Lotto Faber, Hartmannstr. 102
  • Tabak- und Schreibwaren Frintrop, Schmachtendorfer Str. 150
  • Lotto Faber, Holtener Marktplatz 2
  • Schadstoffmobil

Was ist das Duale System?
Im Dualen System sind die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen organisiert. Hersteller und Vertreiber von Produkten müssen sich einem dualen System anschließen, das die gebrauchten Verpackungen an ihrer Stelle beim privaten Endverbraucher sammelt und anschließend sortiert und verwertet. So wird die gesetzliche Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber in vollem Umfang eingehalten, ohne dass diese alles selbst regeln müssen.

Wann ist Abfall gelb und wann nicht?
Verpackungen können rot, blau, grün oder andersfarbig sein. Und trotzdem gelten alle als gelb. Denn von gelbem Abfall spricht man immer dann, wenn es sich um eine Verpackung aus Aluminium, Kunststoff, Verbunden oder Weißblech handelt. Verbunde bestehen aus mindestens zwei verschiedenen Materialien, die sich nicht von Hand trennen lassen wie Getränkekartons. Papier- und Glasverpackungen haben dagegen im gelben Sammelsystem nichts zu suchen. Sie werden über die separate Altpapier- und Altglassammlung der WBO erfasst.

Wo beantrage ich eine Gelbe Tonne?
Anträge können Sie direkt hier herunterladen oder im Onlineformular der Stadt Oberhausen ausfüllen und verschicken. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Stadt:
Telefon: 0208 825-3585, E-Mail: abfallberatung@oberhausen.de

Warum dürfen in die gelben Sammelsysteme nur Verpackungen?
Viele Produkte bestehen aus dem gleichen Ausgangsmaterial. Kinderspielzeug kann zum Beispiel aus exakt dem gleichen Kunststoff hergestellt sein wie ein handelsüblicher Joghurtbecher. Trotzdem müssen beide in getrennte Sammelsysteme eingeworfen werden. Denn nur der Joghurtbecher ist Verpackung und gehört deswegen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Das Duale System ist nämlich ein durch Lizenzgebühren finanziertes, privatwirtschaftliches Sammel- und Entsorgungssystem. Und das existiert bislang ausschließlich für Verpackungsmaterialien.

Was wird aus den gesammelten Wertstoffen?
Die WBO holt die Verpackungen in regelmäßigen Abständen ab und bringt sie zu modernen Sortieranlagen. Dort werden die gebrauchten Verpackungen nach Materialien getrennt. Am Ende der Sortierung stehen sortenreine Ballen mit Verpackungen aus Aluminium, Weißblech, Verbunden oder Kunststoff für das Recycling und neue Produkte bereit. Das schont natürliche Rohstoffvorkommen und trägt nachhaltig zum Klimaschutz bei.

Wer trägt die Kosten?
Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen finanziert sich über Lizenzentgelte, die Handel und Industrie für die Verpackungen bezahlen, die sie in Umlauf bringen. Dabei richtet sich die Beitragshöhe nach Materialart und Gewicht. Die Hersteller und Vertreiber rechnen ihre Kosten für das Duale System in die Verkaufspreise der Produkte ein. Für das Recycling seiner gesamten Verpackungen zahlt jeder Verbraucher zurzeit etwa 1,90 Euro pro Monat.

Fragen zu Sperrmüll

Wer ist zuständig für Sperrmüll?
Für die Abholung von Sperrmüll in Oberhausen ist die WBO, beauftragt von der Stadt, zuständig. Für Privathaushalte ist dieser Service kostenlos. Unter der Rufnummer: 0208 825-6000 können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

 

Was gehört zum Sperrmüll?
Dazu zählen alle Gegenstände, die nicht mit einem Gebäude verbunden waren oder die beim Umzug mitgenommen werden - z. B.:

  • Schränke, Küchenmöbel (bis zu einer Größe von 2,00 x 2,50 m möglichst nicht auseinandernehmen)
  • Regalbretter, Einlegeböden (bitte stapeln und bündeln)
  • Sofas, Sessel, Stühle
  • Innenrollos
  • Haushaltsgegenstände aus Metall (z. B. Fahrräder, Kinderwagen)
  • Matratzen, Lattenroste
  • Teppiche, Fußbodenbeläge aus PVC, Textil oder Klicklaminat (bitte bündeln)
  • Sperrige Kinderspielzeuge und Sportgeräte (Tretroller, Dreiräder, Surfbretter – bitte halbieren – etc.)

Das ist kein Sperrmüll und wird nicht mitgenommen:
Nicht zum Sperrmüll gehören alle Gegenstände, die nicht mit einem Gebäude verbunden waren oder die beim Umzug mitgenommen werden. Dazu gehören:

  • Abfälle in Säcken, Kartons oder Kisten
  • Abfälle aus Geschäften und Gewerbebetrieben
  • Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen wie z. B. abgelöste Tapeten, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Waschbecken und Toilettenschüsseln oder Paletten.
  • Bau- und Außenhölzer sowie alle imprägnierten oder mit Holzschutzmitteln behandelten Hölzer wie z. B. Zäune, Fenster, Türen, Decken-/Wandpanele,  Gartenmöbel oder Gartenspielgeräte
  • Auto- und andere KFZ-Teile
  • Altreifen

Diese Abfälle können Sie gegen Gebühr am Wertstoffhof entsorgen.
Gefährliche Abfälle wie Lacke, Farben, Chemikalien und Batterien können gebührenfrei am Schadstoffmobil oder ebenfalls am Wertstoffhof abgegeben werden.

Fragen zu Elektrogeräten

Das sind Elektrogroßgeräte

  • Fernseher
  • Spül-/Waschmaschine
  • Herd
  • Kühlschrank, Gefriertruhe
  • Monitor
  • Computer
  • Ölradiator
  • Elektrorasenmäher

Wie entsorge ich Elektrogeräte?

Kleine Altgeräte können am Wertstoffhof der WBO auf der Buschhausener Straße 144, wie auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Die Entsorgung großer Altgeräte können Sie ebenfalls über den Wertstoffhof abwickeln oder über die Sperrmüllanmeldung veranlassen (telefonisch anfragbar unter: 0208 825-6000).


Seit dem 24. Juli 2016 sind zudem alle Elektrohändler – auch die Online-Händler –  ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern, verpflichtet kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm entgegenzunehmen. Beim Neukauf größerer Geräte müssen Händler nach dem 1:1-Prinzip auch die großen Altgeräte zurücknehmen.

Die Abgabe von alten Elektrogeräten ist für Privatleute an allen Stellen kostenlos.

 

Elektrokleingeräte können am Wertstoffhof oder am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Fragen zum Winterdienst und Stadtreinigung

Wer ist Ansprechpartner zu Rückfragen zum Winterdienst?

Sofern Sie Fragen zum Winterdienst haben, stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Bei allgemeinen Fragen gibt Ihnen der Fachbereich 5-6-40 der Stadt Oberhausen Auskunft, Kontakt: 0208 825-2763.
  • Haben Sie Fragen zur Zuständigkeit des Wintersdienstes auf öffentlichen Straßen, wenden Sie sich bitte an den Bereich Entsorgung der WBO, Kontakt: 0208 8578-555

Für Fragen zu öffentlichen Stellen, wo von Hand gestreut und geschaufelt wird, z. B. auf öffentlichen Gehwegen, Brücken und vor öffentlichen Gebäuden, gibt Ihnen der Bereich Kanäle und Straßen der WBO Auskunft, Kontakt: 0208 8578-321.

Wie auch bei der Straßenreinigung, stehen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für das Streuen und Befreien der Gehwege vor ihren Grundstücken selbst in der Pflicht. Nähere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung.

Ihre Beschwerden nimmt die Stadt Oberhausen unter 0208 825-7777 entgegen.

 

Stadtreinigung

Wofür die WBO NICHT zuständig ist:

  • Für die Reinigung von Parkanlagen und Spielplätzen ist die SBO zuständig. Die SBO kümmert sich ebenfalls um die Pflege von Straßenbegleitgrünflächen.
  • Für die Gehwege vor Privatgrundstücken

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer stehen für die Reinigung, Räumung und Streuung der Gehwege vor ihren Grundstücken selbst in der Pflicht. In bestimmten Fällen müssen sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zusätzlich selbst um die Reinigung ihrer Straße kümmern.

Die genauen Verantwortungen für die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen  eingesehen werden.

 

Wer ist Ansprechpartner für Fragen zur Straßenreinigung

Sofern Sie Fragen zur Straßenreinigung haben, stehen Ihnen die WBO und die Stadt gerne zur Seite.
Bei allgemeinen Fragen, wie zur Straßenreinigung oder den Gebühren, gibt Ihnen der Fachbereich 5-6-40 der Stadt Oberhausen Auskunft, Kontakt: 0208 825-2763.

Sollten Sie Fragen zur praktischen Durchführung der Straßenreinigung haben, können Sie sich an den Bereich Entsorgung der WBO wenden, Kontakt: 0208 8578-555.

Ihre Beschwerden nimmt die Stadt Oberhausen unter 0208 825-7777 entgegen.

Weitere Fragen

Wo entsorge ich Öle, Farben, Lacke und andere Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen?

Diese können Sie entweder direkt beim Wertstoffhof  der WBO – Buschhausener Straße 144 – oder am Schadstoffmobil abgeben.

 

Wo melde ich wilde Müllkippen?

Wilde Müllkippen können Sie im Abfallbüro der Stadt Oberhausen melden.
Dies können Sie über folgende Wege tun:

Wer ist zuständig für Gewerbeabfälle?

Die Stadt Oberhausen ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zu gewerblichen Abfällen.

Kontakt: 0208 825-3637 oder 0208 825-3596

Aber auch die WBO befasst sich mit dem Thema gewerbliche Abfälle.

 

Wer kümmert sich um die Beseitigung von Gefahrenstellen durch Ölspuren auf öffentlichen Straßen?

Zur Abwendung von Gefahrenstellen durch Ölspuren auf öffentlichen Straßen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Feuerwehr oder Polizei.

 

Weitere Ansprechpartner:

Wer beseitigt störendes Astwerk im öffentlichen Verkehrsraum?

Um die Beseitigung von störendem Astwerk kümmert sich der Bereich Baumschutz der SBO Servicebetriebe Oberhausen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: 0208 594-7184.

Wer ist zuständig für Waldwege / Forstangelegenheiten?

Für Waldwege und Forstangelegenheiten sind die SBO Servicebetriebe Oberhausen zuständig. Rückfragen dazu werden Ihnen unter der Rufnummer: 0208 594-7183 beantwortet.

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